Kostenübernahme

Kostenübernahe bei Homöopathie

Die privatärztliche Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie wird von den privaten Krankenversicherungen nahezu immer vollständig erstattet.

Viele gesetzliche Krankenkassen ermöglichen die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen über Verträge der „Integrierten Versorgung“. Bereits jede zweite Krankenkasse in Deutschland ist diesen Verträgen beigetreten..

Auf der Internetseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. DZVhÄ finden Sie eine aktuelle Liste der gesetzlichen Krankenkassen, welche die Integrierte Versorgung anbieten.

Alternativ gibt es für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen. Eine Liste dieser finden sie ebenfalls auf:
 Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.v. (DZVhÄ).

Kostenübernahme bei Akupunktur

Bei chronischen (seit mindestens sechs Monaten bestehenden) Schmerzen der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke (z.B. Arthrose), wird Akupunktur im Umfang von 10 Sitzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen (in Ausnahmefällen auch 15 Sitzungen). Teilweise wird auch die Behandlung von anderen Krankheitsbildern im Rahmen von Bonusprogrammen bezuschusst.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Akupunkturbehandlung zur Behandlung von Schmerzen; für anderen Indikationen nicht immer, obwohl Akupunktur auch dabei gut helfen kann.